Zertifikate Entsorgungsfachbetrieb
Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Entsorgungsfachbetrieb Brandenburg
Ihr zertifizierter Entsorgungspartner in Brandenburg
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG steht die Kiesewetter GmbH aus Storkow für fachgerechte, nachhaltige und gesetzeskonforme Abfallentsorgung in Brandenburg. Unsere Zertifizierung ist Ausdruck unserer hohen Qualitäts- und Umweltstandards – unabhängig geprüft und regelmäßig erneuert. Ob bei Bauprojekten, gewerblichen Entsorgungsprozessen oder privaten Vorhaben: Wir garantieren eine rechtssichere und transparente Abwicklung Ihrer Abfälle – von der Annahme über die Sortierung bis hin zur Verwertung oder Entsorgung.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über unsere aktuellen Zertifikate, die Bedeutung eines Entsorgungsfachbetriebs und die Vorteile für Sie als Kunde. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, unsere modernen Anlagen und ein geschultes Team – für eine zuverlässige Abfallwirtschaft mit Verantwortung
Zertifizierungen - Antworten auf Ihre Fragen
Was bedeutet „Entsorgungsfachbetrieb“?
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein Unternehmen, das von unabhängigen Prüfern zertifiziert wurde, Abfälle nach höchsten gesetzlichen Standards zu sammeln, zu transportieren, zu lagern, zu behandeln oder zu verwerten. Die Zertifizierung stellt sicher, dass alle Prozesse dokumentiert, transparent und umweltgerecht ablaufen.
Welche Vorteile habe ich als Kunde durch die Zusammenarbeit mit einem Entsorgungsfachbetrieb?
Sie profitieren von rechtlicher Sicherheit, lückenloser Nachweisdokumentation, fachgerechter Verwertung und nachhaltiger Entsorgung – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Die Zusammenarbeit bietet zudem Schutz vor Bußgeldern bei Verstößen gegen Entsorgungsvorschriften.
Wer prüft Entsorgungsfachbetriebe?
Die Prüfung erfolgt durch externe, unabhängige Sachverständige oder zertifizierte Überwachungsorganisationen. Diese kontrollieren regelmäßig die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, die Qualifikation des Personals, die technische Ausstattung sowie die Dokumentationspflichten.
Welche Abfälle dürfen über einen Entsorgungsfachbetrieb entsorgt werden?
Die Prüfung erfolgt durch externe, unabhängige Sachverständige oder zertifizierte Überwachungsorganisationen. Diese kontrollieren regelmäßig die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, die Qualifikation des Personals, die technische Ausstattung sowie die Dokumentationspflichten.
Ist eine Entsorgung über einen nicht-zertifizierten Betrieb erlaubt?
Grundsätzlich ja – aber: Gewerbliche und öffentliche Auftraggeber müssen laut § 56 KrWG bevorzugt mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammenarbeiten. Außerdem fehlt bei nicht-zertifizierten Anbietern oft der rechtlich abgesicherte Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung.
Wie kann ich sicherstellen, dass ein Betrieb wirklich zertifiziert ist?
Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb stellt seine aktuellen Zertifikate transparent zur Verfügung – online oder auf Anfrage. Achten Sie auf den Vermerk „Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG“ und eine gültige Prüfbescheinigung.
Muss ich als privater Kunde auf einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb achten?
Das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert. Sie profitieren von einer professionellen Abwicklung, korrekter Trennung und Verwertung Ihrer Abfälle – und können sicher sein, dass alles gesetzeskonform erfolgt.
Wie oft wird ein Entsorgungsfachbetrieb geprüft?
Mindestens einmal jährlich – in Form einer umfassenden Überprüfung durch einen externen Sachverständigen. Zusätzlich erfolgen interne Qualitätskontrollen und Schulungen zur laufenden Sicherstellung der Standards.
Zertifizierungsbereiche – Lagern & Behandeln von Abfällen
| AVV-Schlüssel | Bezeichnung |
|---|---|
| 02 01 04 | Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) |
| 03 01 05 | Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz (außer 03 01 04) |
| 07 02 13 | Kunststoffabfälle |
| 15 01 01 | Verpackungen aus Papier und Pappe |
| 15 01 02 | Verpackungen aus Kunststoff |
| 15 01 03 | Verpackungen aus Holz |
| 15 01 05 | Verbundverpackungen |
| 15 01 06 | Gemischte Verpackungen |
| 17 02 01 | Holz |
| 17 02 03 | Kunststoff |
| 17 06 04 | Dämmmaterial (außer 17 06 01 und 17 06 03) |
| 19 12 01 | Papier und Pappe |
| 19 12 04 | Kunststoff und Gummi |
| 19 12 07 | Holz |
| 19 12 12 | Materialgemische aus der mechanischen Behandlung von Abfällen |
| 20 01 38 | Holz (außer 20 01 37) |
| 20 02 01 | Kompostierbare Abfälle |
| 20 03 07 | Sperrmüll (hier: Altholz aus Sperrmüll) |
Zertifizierungsbereiche – Lagern von Abfällen
| AVV-Schlüssel | Bezeichnung |
|---|---|
| 15 01 01 | Verpackungen aus Papier |
| 16 01 03 | Altreifen |
| 17 01 01 | Beton |
| 17 01 02 | Ziegel |
| 17 01 07 | Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik (außer 17 01 06) |
| 17 02 04* | Glas, Kunststoff und Holz mit gefährlichen Stoffen/verunreinigt |
| 17 03 02 | Bitumengemische (außer 17 03 01) |
| 17 03 03* | Kohlenteer und teerhaltige Produkte |
| 17 06 03* | Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen |
| 17 06 05* | Asbesthaltige Baustoffe |
| 17 08 02 | Baustoffe auf Gipsbasis (außer 17 08 01) |
| 20 01 40 | Metalle |
Als anerkannter Entsorgungsfachbetrieb erfüllen wir alle gesetzlichen Anforderungen zur Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001. Unsere Zertifizierungen decken dabei eine Vielzahl von Abfallarten ab – sowohl ungefährliche als auch gefährliche Stoffe.

